Fröhlichen dritten Advent euch allen! Auch das dritte Gewinnspiel ist nun vorbei. Die meisten Fragen richtig beantwortet und damit gewonnen haben @lisa.shrn @xkokox93. 

Herzlichen Glückwunsch euch beiden!

Frage 1:

Pro Fachsäule gibt es einen Erstversuch im 1. FS (§ 11 II ZwiPrO), zwei Ersetzungsmöglichkeiten im 1.-3. FS (§ 11 III ZwiPrO) und eine Wiederholungsmöglichkeit im 2./3. FS der Erstversuche (§ 12 I, II ZwiPrO); gesamt also 4 (§ 12 III ZwiPrO).

Frage 2:

Nicht in die ZP zählen:
– Dogmatische Pflichtfächer: Europarecht II, Int. Öffentliches Recht, Int. Privatrecht, Staatshaftungsrecht/Öffentliches Sachenrecht, Verbraucherschutzrecht;
– (Grundagenfächer)

– VR I und Deliktsrecht zählen beide in die ZP, es es grundsätzlich aber nur eines von beiden anrechenbar

Frage 3:

Neben dem erfolgreichen Examen wird eine Seminararbeit mit bestimmten Kriterien gefordert (Art. 1 Fachspezifische Bestimmungen Rechtswissenschaft zur Promotionsordnung). Das Examen selbst ist keine Studienleistung.

Frage 4:

§ 16 JAPrO: in den Klausuren im Schnitt min. 3,75, sowie mind. drei Klausuren mit min. 4,0 erreicht, wobei min. eine zivilrechtlich sein muss.

Frage 5:

§ 9 JAPrO: 8 Studienleistungsnachweise (davon eine prakt. Studienzeit (unterteilbar) und 3 Große Übungen). Die nachzuweisende Mindeststudienzeit ist kein Leistungsnachweis.

Frage 6:

Magister/Magistra juris (Satzung über die Verleihung eines akaemdischen grades des Magister juris v. März 2005; § 36 II LHG)

Ich hoffe ihr hattet alle Spaß beim Mitraten. Morgen geht es wieder mit neuen Fragen und Preisen los.

Ansprechpartner

Daniel Werner

Vorstand für Finanzen 2020/2021

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