Herzlichen Glückwunsch euch beiden!
Frage 1:
Pro Fachsäule gibt es einen Erstversuch im 1. FS (§ 11 II ZwiPrO), zwei Ersetzungsmöglichkeiten im 1.-3. FS (§ 11 III ZwiPrO) und eine Wiederholungsmöglichkeit im 2./3. FS der Erstversuche (§ 12 I, II ZwiPrO); gesamt also 4 (§ 12 III ZwiPrO).
Frage 2:
– VR I und Deliktsrecht zählen beide in die ZP, es es grundsätzlich aber nur eines von beiden anrechenbar
Frage 3:
Neben dem erfolgreichen Examen wird eine Seminararbeit mit bestimmten Kriterien gefordert (Art. 1 Fachspezifische Bestimmungen Rechtswissenschaft zur Promotionsordnung). Das Examen selbst ist keine Studienleistung.
Frage 4:
§ 16 JAPrO: in den Klausuren im Schnitt min. 3,75, sowie mind. drei Klausuren mit min. 4,0 erreicht, wobei min. eine zivilrechtlich sein muss.
Frage 5:
§ 9 JAPrO: 8 Studienleistungsnachweise (davon eine prakt. Studienzeit (unterteilbar) und 3 Große Übungen). Die nachzuweisende Mindeststudienzeit ist kein Leistungsnachweis.
Frage 6:
Magister/Magistra juris (Satzung über die Verleihung eines akaemdischen grades des Magister juris v. März 2005; § 36 II LHG)
Ich hoffe ihr hattet alle Spaß beim Mitraten. Morgen geht es wieder mit neuen Fragen und Preisen los.