Das Anbringen von Weihnachtsschmuck ist jedes Jahr aufs Neue ein Wagnis, besonders unweihnachtlich wird es, wenn das entsprechende Arbeitsgerät nicht mitmacht. Da muss man darauf hoffen, dass zumindest die (Schutz)Engel einen auffangen. So erging es einem unserer Nachbarn aus dem schönen Österreich, der mitsamt dem Arbeitskorb einer gemieteten Hubarbeitsbühne vom Dach seines Hauses beim Anbringen seiner Weihnachtsdeko abstürzte. Aber zumindest hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Vermieter auch für Prüferverschulden bei der Überprüfung der Arbeitsbühne haften und dem verletzten Kläger Schadensersatz zugestanden.
 

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Daniel Werner

Vorstand für Finanzen 2020/2021

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