Weihnachten verbringen wir am liebsten mit unseren Liebsten. Auch wenn sich das dieses Jahr schwieriger gestaltet, wünschen wir uns gemeinsam Zeit zu verbringen und zu feiern. Weihnachten eignet sich auch hervorragend für Versöhnung. Im Fall einer polnischen Familie, musste der EGMR das übernehmen. So hat dieser entschieden, dass einem gehörlosen Vater nicht verboten werden darf seinen 5-jährigen Sohn über die Weihnachtsfeiertage zu besuchen. Die gegenseitige Freude von Eltern und Kind an der Gesellschaft des jeweils anderen stellt ein grundlegenedes Element des Familienlebens i.S.d. Art. 8 EMRK dar, auch wenn die Beziehung der Eltern zerrüttet ist. Daher müssen auf öffentliche Behörden das Recht auf Achtung des Familienlebens achten und den Antrag des Vaters auf Kontakt mit seinem Sohn nicht ablehnen. Trotz dieses besonderen Weihnachtens hoffen wir, dass ihr Zeit mit euren Familien verbringen könnt und wünschen euch einen schönen Advent!

Ansprechpartner

Daniel Werner

Vorstand für Finanzen 2020/2021

Jetzt teilen!