Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum, wie grün sind deinen Blätter! Der Weihnachtsbaum gehört einfach zur besinnlichen Idylle an Heiligabend. Im Jahr 2003 musste der Bundesgerichtshof einen weniger besinnlichen Fall entscheiden. Der Angeklagte hatte versucht seinen Stiefsohn mit einem Tannenbaumständer zu erschlagen, traf aber nicht. Der BGH entschied sich hier gegen das vorliegen eines fehlgeschlagen Versuchs, denn dass der Ständer für den Angeklagten nach dem Wurf nur mit großem Aufwang wiederzuerlangen war, schließt nicht aus, dass ihm dies objektiv oder aus seiner Sicht unmöglich war. Außerdem konnte nicht festgestellt werden, dass der anschließende Angriff mit Fäusten auf den Sohn nach eine neue Kausalkette in Gang gesetzt hat. ELSA Konstanz wünscht Euch friedliche Weihnachten, genießt die besinnlichen Feiertage und kommt zur Ruhe nach diesem aufregenden Jahr 2020!

Ansprechpartner

Daniel Werner

Vorstand für Finanzen 2020/2021

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